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Das Vermögen von Stiftungen ist auf auf Dauer einem bestimmten Zweck gewidmet. Das in eine Stiftung eingebrachte Vermögen muß deshalb in seinem Bestand erhalten bleiben und erschöpft sich nie. Nur so wird die Dauerhaftigkeit der Stiftung gewährleistet. Eine Stiftung arbeitet mit den regelmäßigen Erträgen, z.B. Zinsen aus dem Stiftungsvermögen, die erwirtschaftet werden und Spenden. Sie kommen dann dem Stiftungszweck zugute und ermöglichen damit eine kontinuierliche Stiftungsarbeit. Das eingebrachte Stiftungsvermögen kann gegebenenfalls durch weitere Zuwendungen/Zustiftungen aufgestockt werden.
Um die Arbeit der Stiftungen überhaupt erst zu ermöglichen, bedenken immer mehr Menschen diese mit Spenden oder Erbschaften. Im Unterschied zu „Spenden“, die sofort und in vollem Umfang in die Projektarbeit einer gemeinnützigen Organisation einfließen, ist „Stiften“ dagegen das Richtige für all jene, die langfristig helfen und etwas Bleibendes für die Nachwelt schaffen wollen. Ziel der Stiftung ist es, in die Zukunft zu investieren, um den Willen der Stifter in den nachfolgenden Generationen weiterleben zu lassen. Über die unterschiedlichen Formen der Fördermöglichkeiten der Stiftung „Buch und Wissen“ informieren wir Sie bei Interesse gerne weiter.
Kontrolle durch Dritte
Gemeinnützige Stiftungen unterliegen der unabhängigen Kontrolle durch Dritte: Die staatliche Stiftungsaufsicht und die Finanzbehörde prüfen sowohl die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (z.B. den Kapitalerhalt), als auch die ordnungsgemäße Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel.
Der Stiftungsvorstand sowie der Stiftungsbeirat sorgen dafür, dass das Stiftungskapital nach Maßgabe der drei wesentlichen Ziele – Sicherheit, Rentabilität und Liquidität – angelegt wird und garantiert die satzungsgemäße Mittelverwendung.



